Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Redaktionelle Abkürzung
HAuslG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
243-1

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 243-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Kapitel I
Allgemeine Vorschriften
Heimatloser Ausländer1
Verlust der Rechtsstellung2
Verbot der Benachteiligung3
Maßgebendes Recht4
Rechte/Ansprüche bei nicht verbürgter Gegenseitigkeit5
Verbot von Ausnahmemaßnahmen6
Erwerb/Ausübung von Rechten in Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer im Geltungsbereich dieses Gesetzes7
Kapitel II
Bürgerliches Recht
Erwerb von Rechten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes8
Erwerb von Rechten an Grundstücken/beweglichen Sachen9
(weggefallen)10
Verfahren vor den Gerichten11
Kapitel III
Öffentliches Recht
Aufenthaltsort/Freizügigkeit12
Vereinigungsrecht. Bildung von/Aufnahme in Gewerkschaften13
Zugang zu Schulen. Ablegung von Staatsprüfungen. Errichtung privater Schulen14
Anerkennung von Abschlüssen15
Berufsfreiheit16
Ausübung nichtselbständiger Arbeit17
Sozialversicherung/Arbeitsförderung18
Sozialhilfe19
Steuern/Abgaben/Gebühren20
Kapitel IV
Verwaltungsmaßnahmen
Voraussetzungen der Einbürgerung21
Rückkehr in die Heimat/Auswanderung22
Ausweisung23
Kapitel V
Rechtsschutz
Ermächtigung für Rechtsverordnungen24
Kapitel VI
Schluss- und Übergangsvorschriften
Kosten25
Ausgenommene Personen26
(weggefallen)27
Inkrafttreten28