Anlage 2.B VermGebV - Geotopografische Informationen
Bibliographie
- Titel
- Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- Redaktionelle Abkürzung
- VermGebV,RP
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2013-1-23
B1 ATKIS-Präsentationsausgaben
Die Gebühren für die Übermittlung von Präsentationsausgaben des Amtlichen Topografisch-Kartografischen Informationssystems (ATKIS) sind der Anlage 2.C zu entnehmen.
B2 ATKIS-Datensätze
B2.1 Digitales Landschaftsmodell (Basis-DLM)
(1) Der Basisbetrag für die Bereitstellung des Basis-DLM ist der Tabelle B2.1.1 zu entnehmen.
Landschaftsmodell | Basis-DLM |
---|---|
EUR/km2 | |
Basisbetrag | 7,50 |
Tabelle B2.1.1
Basisbetrag Basis-DLM
(2) Für einzelne Objektartenbereiche des Basis-DLM ist der Basisbetrag der Tabelle B2.1.1 mit dem betreffenden Wertigkeitsfaktor der Tabelle B2.1.2 zu multiplizieren.
Objektartenbereich | Faktor |
---|---|
- Siedlung | 0,35 |
- Verkehr | 0,35 |
- Vegetation | 0,15 |
- Gewässer | 0,10 |
- Gebiete | 0,05 |
- Höhenlinien | 0,15 |
Tabelle B2.1.2
Wertigkeitsfaktoren Basis-DLM
(3) Datensätze des Basis-DLM können optional objektbezogen mit einem Basisbetrag von 0,06 EUR/Objekt abgegeben werden.
B2.2 Digitale Geländemodelle (DGM)
Der Basisbetrag für die Übermittlung von DGM ist für das jeweilige Produkt der Tabelle B2.2 zu entnehmen.
DGM | ||||
---|---|---|---|---|
Standardgitterweite | 1 m | 2 m | 5 m | 10 m |
EUR/km2 | EUR/km2 | EUR/km2 | EUR/km2 | |
Basisbetrag | 80,00 | 50,00 | 20,00 | 10,00 |
Tabelle B2.2
Basisbeträge DGM
B2.3 Digitale Oberflächenmodelle (DOM)
(1) Die Basisbeträge für die Übermittlung von Oberflächenmodellen in der Ausprägung Laserpunkte Objekte (LPO), Laserpunkte Gelände (LPG) sowie als Digitale Oberflächenmodelle (DOM) und als luftbildbasierendes Oberflächenmodell (bDOM) sind der Tabelle B2.3 zu entnehmen.
Oberflächenmodell | EUR/km2 |
---|---|
LPO | 50,00 |
LPG | 50,00 |
DOM1 | 80,00 |
DOM5 | 20,00 |
bDOM | 15,00 |
Tabelle B2.3
Basisbeträge (DOM)
(2) Für die Übermittlung von LPO und LPG an kommunale Institutionen sind insgesamt 16,00 EUR pro km2 zu erheben. Die Ermäßigungsfaktoren nach Tabelle 1.2.1 der Nummer 1.2.1 finden keine Anwendung.
B2.4 3D-Gebäudemodelle
(1) Der Basisbetrag für die Bereitstellung von 3D-Gebäudemodellen ist für das jeweilige Produkt der Tabelle B2.4 zu entnehmen.
3D-Gebäudemodell | EUR/Objekt | Maximal EUR/Produkt |
---|---|---|
LoD1 | 0,27 | 31.500,00 |
LoD2 | 0,45 | 45 000,00 |
Tabelle B2.4
Basisbeträge und maximale Gebühren für 3D-Gebäudemodelle
(2) Für die Übermittlung von LoD-Daten einschließlich der Hauskoordinaten mit Adressinformationen ist eine um 0,05 EUR erhöhte Gebühr pro Objekt zu erheben.
B2.5 Digitale Orthofotos (DOP)
(1) Der Basisbetrag für die Übermittlung von Digitalen Color-Orthofotos (DOP RGB oder DOP CIR) ist für das jeweilige Produkt der Tabelle B2.5 zu entnehmen.
Orthofoto | DOP10 | DOP20 |
---|---|---|
EUR/km2 | EUR/km2 | |
Basisbetrag | 36,00 | 9,00 |
Tabelle B2.5
Basisbeträge DOP
(2) Für die Übermittlung von Schwarz-Weiß-Orthofotos (DOP SW) sind 50 v. H. des Basisbetrags nach Tabelle B2.5 zu erheben.
(3) Für die Übermittlung des Infrarot-Kanals der DOP20 RGBI sind 6,00 EUR pro km2 zu erheben.
(4) Für DOP20-Darstellungsdienste wird jährlich eine Pauschale von 1 700,00 EUR erhoben. Abrechnungen nach Nummer 1.2.3 werden auf vorstehenden Betrag gedeckelt.
B2.6 Luftbilder
B2.6.1 Übermittlung von Luftbildern
Für die Übermittlung von Luftbildern (RGB) bzw. von Luftbildern mit Infrarotkanal (RGBI) einschließlich der verfügbaren Metadaten sind die Gebühren nach Tabelle B2.6.1 zu erheben.
Anzahl der Luftbilder | Luftbild | |
---|---|---|
RGB | RGBI | |
EUR/Bild | EUR/Bild | |
bis 10 | 80,00 | 130,00 |
11 bis 50 | 60,00 | 100,00 |
ab dem 51. | 50,00 | 80,00 |
Tabelle B2.6.1
Basisbeträge Luftbilder
B2.6.2 Übermittlung gescannter Luftbilder
Der Basisbetrag für die Übermittlung gescannter Luftbilder richtet sich nach der Auflösung beim Scanvorgang und der Anzahl der Luftbilder gemäß Tabelle B2.6.2. Die angegebene Gebühr bezieht sich auf die Bearbeitung sowohl von schwarzweißem als auch von farbigem Luftbildmaterial.
Anzahl der Luftbilder | Auflösung beim Scanvorgang | ||
---|---|---|---|
bis 300 dpi | 301 - 1 000 dpi | 1 001 - 2 500 dpi | |
EUR/Bild | EUR/Bild | EUR/Bild | |
bis 10 | 40,00 | 55,00 | 80,00 |
11 bis 50 | 30,00 | 40,00 | 60,00 |
ab dem 51. | 25,00 | 35,00 | 50,00 |
Tabelle B2.6.2
Basisbeträge gescannte Luftbilder
B3 Sonderbestimmungen (Geotopografische Informationen)
B3.1 Gegenleistungen
Wirkt die verwendende Person oder Stelle an der Herstellung von Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung mit, kann die Gebühr unter Berücksichtigung der Gegenleistung um bis zu 50 v. H. ermäßigt werden.
B3.2 Zusätzliche Verwendung für Versorgeraufgaben
Kommunale Institutionen sind Eigenbetriebe (§ 86 GemO) oder kommunale Unternehmen in Privatrechtsform (§ 87 GemO), an denen eine oder mehrere kommunale Gebietskörperschaften mit mindestens 50 v. H. beteiligt sind.
Verwenden kommunale Institutionen die Geobasisinformationen des ATKIS neben den üblichen kommunalen Aufgaben auch noch für Aufgaben der Energieversorgung (z. B. Strom oder Gas), ist pro Institution als Basisbetrag für die Verwendung der Geobasisinformationen des ATKIS (Basis-DLM, DGM5, DOP20) für die
- a)
Grundausstattung 10,50 EUR je km2 und
- b)
Aktualisierung 1,00 EUR je km2 pro Jahr
zu erheben.
B3.3 Zusätzliche Datenübermittlung
Hat eine Stelle
- a)
das Recht zur Verwendung der geotopografischen Informationen aufgrund eines gesonderten Vertrags oder
- b)
einen Auftrag einer anderen Stelle, die das Recht zur Verwendung der geotopografischen Informationen bereits erworben hat,
und möchte die Stelle die geotopografischen Informationen unmittelbar von der Vermessungs- und Katasterverwaltung erhalten, so sind für die zusätzliche Übermittlung für Basis-DLM, DGM5 und/oder DOP20 jeweils 60,00 EUR zu erheben.