§ 6 ThürLWG - Verteilung der Sitze nach Landeslisten
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz - ThürLWG -)
- Amtliche Abkürzung
- ThürLWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 111-3
Innerhalb der Landesliste werden die nach § 5 festgestellten Sitze an die Bewerber in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt.