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Thüringen
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ThürLWG,TH - Thüringer Landeswahlgesetz
§§ 50 - 65, Neunter Abschnitt - Anfechtung und Wahlprüfung
§§ 50 - 65, Neunter Abschnitt - Anfechtung und Wahlprüfung
§ 50 ThürLWG, Anfechtung
§ 51 ThürLWG, Zuständigkeit im Wahlprüfungsverfahren
§ 52 ThürLWG, Einspruchseinlegung, -frist
§ 53 ThürLWG, Einspruchsberechtigte
§ 54 ThürLWG, Anfechtungsgründe
§ 55 ThürLWG, Wahlprüfungsausschuss
§ 56 ThürLWG, Vorprüfung des Einspruchs
§ 57 ThürLWG, Ladung zur mündlichen Verhandlung, Beteiligte
§ 58 ThürLWG, Mündliche Verhandlung
§ 59 ThürLWG, Anwendung von Bestimmungen der Zivilprozeßordnung
§ 60 ThürLWG, Beratung im Wahlprüfungsausschuss
§ 61 ThürLWG, Vorlage des Antrags beim Landtag
§ 62 ThürLWG, Beschluss des Landtags
§ 63 ThürLWG, Entscheidung
§ 64 ThürLWG, Rechtsmittel
§ 65 ThürLWG, Kosten