§ 89 PersVG LSA - Freistellungen
Bibliographie
- Titel
- Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- PersVG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2035.3
(1) Der Lehrerhauptpersonalrat erhält Freistellungen in folgendem Umfang:
- 1.eine volle Freistellung sowie
- 2.zwölf Stunden je Woche für jeweils angefangene 1.500 Beschäftigte.
(2) Lehrerbezirkspersonalräte bei den Staatlichen Schulämtern erhalten Freistellungen in folgendem Umfang:
- 1.eine volle Freistellung sowie
- 2.zwölf Stunden je Woche für jeweils angefangene 500 Beschäftigte.
(3) Personalräte an Schulen erhalten Freistellungen von 0,5 Stunden je Woche für jeweils angefangene zehn Beschäftigte.
(4) Freistellungsstunden sind für Beschäftigte im Unterricht Unterrichtsstunden und ansonsten Zeitstunden.
(5) Die Personalräte entscheiden jeweils für ein Schuljahr über die Verteilung der Freistellungen durch Beschluß.