Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale
(Thüringer Denkmalschutzgesetz - ThürDSchG -)

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (Thüringer Denkmalschutzgesetz - ThürDSchG -)
Amtliche Abkürzung
ThürDSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
224-1

In der Fassung vom 14. April 2004 (GVBl. S. 465, 562)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731) (1)

Inhaltsübersicht(2)§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Aufgabe der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes1
Kulturdenkmale2
Denkmalpflegepläne3
Denkmalbuch4
Eintragungsverfahren5
Zweiter Abschnitt
Erhaltung von Kulturdenkmalen
Öffentliche Planungen und Maßnahmen6
Erhaltungspflicht7
Anzeigepflichten8
Auskunfts- und Duldungspflichten9
Zugang zu Kulturdenkmalen10
Durchsetzung der Erhaltung11
Dritter Abschnitt
Schutz von Kulturdenkmalen
Allgemeine Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden12
Erlaubnis13
Erlaubnisverfahren14
Beseitigung widerrechtlicher Maßnahmen15
Vierter Abschnitt
Zusätzliche Vorschriften für Bodendenkmale
Zufallsfunde16
Schatzregel17
Nachforschungen18
Archäologische Schutzgebiete19
Nutzungsbeschränkungen20
Ablieferung21
Fünfter Abschnitt
Kosten
Kosten21a
Sechster Abschnitt
Denkmalbehörden
Denkmalschutzbehörden22
Zuständigkeiten23
Denkmalfachbehörde24
Denkmalrat25
Ehrenamtliche Mitarbeiter26
Siebenter Abschnitt
Enteignung, Entschädigung und Ordnungswidrigkeiten
Enteignung27
Sonstige entschädigungspflichtige Maßnahmen28
Bußgeldbestimmungen29
Achter Abschnitt
Verfahrens- und Ausführungsbestimmungen
Vorkaufsrecht30
Steuerbescheinigungen31
Religionsgemeinschaften32
(weggefallen)33
Ausführungsvorschriften34
Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmung34a
Gleichstellungsbestimmung35
(In-Kraft-Treten)36

Nach Artikel 129 des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes 2018 vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731) gelten Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.