Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter
(Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG)

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG)
Amtliche Abkürzung
ThürRKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2032-6

Vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. September 2022 (GVBl. S. 422)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeines
Anwendungsbereich1
Zweiter Abschnitt
Reisekostenvergütung
Begriffsbestimmungen2
Anordnung und Genehmigung der Dienstreise, Anspruch auf Reisekostenvergütung3
Fahrkostenerstattung4
Wegstreckenentschädigung5
Tagegeld6
Erstattung der Übernachtungskosten7
Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort8
Aufwands- und Pauschvergütung9
Nebenkostenerstattung, Auslagenerstattung für Reisevorbereitungen10
Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen11
Auslandsdienstreisen12
Abfindung bei Dienstreisen in Verbindung mit anderen Reisen13
Gerichtsvollzieher13a
Dritter Abschnitt
Trennungsgeld und Erstattung von Auslagen bei Reisen zum Zwecke der Aus- und Fortbildung
Trennungsgeld14
Auslagenerstattung bei Reisen zum Zwecke der Aus- und Fortbildung15
Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Ermächtigung, Zuständigkeit, Verwaltungsvorschriften, Verweisungen16
Übergangsbestimmung17
Gleichstellungsbestimmung18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten19

Artikel 1 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446).