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Brandenburg
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BbgLWahlV,BB - Brandenburgische Landeswahlverordnung
§§ 64 - 76, Abschnitt 4 - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§§ 64 - 76, Abschnitt 4 - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§ 64 BbgLWahlV, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 65 BbgLWahlV, Zählung der wählenden Personen
§ 66 BbgLWahlV, Zählung der Stimmen
§ 67 BbgLWahlV, Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen
§ 68 BbgLWahlV, Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 69 BbgLWahlV, Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
§ 70 BbgLWahlV, Wahlniederschrift
§ 71 BbgLWahlV, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
§ 72 BbgLWahlV, Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 73 BbgLWahlV, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 74 BbgLWahlV, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land
§ 75 BbgLWahlV, Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
§ 76 BbgLWahlV, Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerbenden