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Bund
BArtSchV - Bundesartenschutzverordnung
BArtSchV - Bundesartenschutzverordnung
BArtSchV - Bundesartenschutzverordnung
§§ 1 - 4, Abschnitt 1 - Unterschutzstellung, Ausnahmen und Verbote
§§ 5 - 6, Abschnitt 2 - Teile und Erzeugnisse, Aufzeichnungspflichten
§§ 7 - 11, Abschnitt 3 - Haltung und Zucht, Anzeigepflichten
§§ 12 - 15, Abschnitt 4 - Kennzeichnung
§ 16, Abschnitt 5 - Ordnungswidrigkeiten
§ 17, Abschnitt 6 - Ländervorbehalt
Anlage 1 BArtSchV, Schutzstatus wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Anlage 2 BArtSchV, Liste der Tier- und Pflanzenarten, die als gezüchtete Tiere oder künstlich vermehrte Pflanzen von den Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie den Vorschriften der §§ 6, 7 und 12 freigestellt sind
Anlage 3 BArtSchV, Ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten sowie ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse
Anlage 4 BArtSchV, Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 6 Abs. 1 Satz 2
Anlage 5 BArtSchV, Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 ausgenommene Arten
Anlage 6 BArtSchV, Kennzeichnungsmethoden
Anlage 6.1 BArtSchV
Anlage 6.2 BArtSchV
Anlage 6.3 BArtSchV
Anlage 7 BArtSchV, Anforderungen an die Beschriftung von Ringen