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Rheinland-Pfalz
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LDSG,RP - Landesdatenschutzgesetz
§§ 26 - 72, Teil 3 - Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2016/680
§§ 51 - 65, Abschnitt 6 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§§ 51 - 65, Abschnitt 6 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 51 LDSG, Auftragsverarbeitung
§ 52 LDSG, Gemeinsam Verantwortliche
§ 53 LDSG, Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 54 LDSG, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 55 LDSG, Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 56 LDSG, Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 57 LDSG, Konsultation der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 58 LDSG, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 59 LDSG, Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 60 LDSG, Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§ 61 LDSG, Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 62 LDSG, Verfahren bei Übermittlungen
§ 63 LDSG, Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 64 LDSG, Protokollierung
§ 65 LDSG, Vertrauliche Meldung von Verstößen