§ 6a IngG LSA - Europäischer Berufsausweis
Bibliographie
- Titel
- Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- IngG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 702.12
(1) Zuständig für die Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen für Ingenieure ist die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Das Verfahren zur Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen für Ingenieure richtet sich nach § 14a des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Sachsen-Anhalt.
(2) Der Europäische Berufsausweis stellt die Meldung nach Artikel 7 der Richtlinie 2005/36/EG dar. Für die Zwecke der Niederlassung begründet die Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises weder ein automatisches Recht zur Ausübung der in § 2 bezeichneten Berufe noch zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnungen.