§ 15 VerfGHGO - Abschriften
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
- Redaktionelle Abkürzung
- VerfGHGO,TH
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- Neue FN 2024
Wird ein Schriftsatz in Papierform eingereicht, genügt zunächst eine Abschrift. Weitere Abschriften werden bei Bedarf durch die Geschäftsstelle nachgefordert.