Versionsverlauf

§ 22 VAbstG - Bekanntmachung

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)
Amtliche Abkürzung
VAbstG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
115.3

Das Ministerium des Innern macht die zur Abstimmung stehenden Entwürfe samt Begründung und Ablehnungsbegründung, den Abstimmungstag und die Abstimmungszeit im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt.