§ 82 VwVG NW - In-Kraft-Treten des Gesetzes und Außer-Kraft-Treten landesrechtlicher Vorschriften
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NW)
- Amtliche Abkürzung
- VwVG NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 2010
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1958 in Kraft. (1) Zum gleichen Zeitpunkt treten die entgegenstehenden landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungszwangsverfahren außer Kraft.
Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der Fassung vom 23. Juli 1957. Die vorstehende Neubekanntmachung gilt ab 1. Juli 1980. Die von 1957 bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Änderungen ergeben sich aus der vorangestellten Bekanntmachung.