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  • ab 01.10.2019 (außer Kraft)

§ 11 GO - Geheimschutzordnung, IT-Sicherheitsleitlinie, Datenschutzordnung

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags - 7. Wahlperiode
Amtliche Abkürzung
GO,SN
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
110-V19.2

Die als Anlage 1 beigefügte Geheimschutzordnung des Sächsischen Landtags, die als Anlage 2 beigefügte Informationssicherheitsleitlinie für den Sächsischen Landtag und die als Anlage 3 beigefügte Datenschutzordnung des Sächsischen Landtags sind Bestandteil dieser Geschäftsordnung.

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Ordnung vom 1. Oktober 2024 (SächsABl. S. 1202)