Art. 15 BayLBG - Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Mittelschulen

Bibliographie

Titel
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Amtliche Abkürzung
BayLBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2238-1-UK

Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen kann erweitert werden durch:

  1. 1.
    das Studium, das zu einer vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus anerkannten pädagogischen Qualifikation führt, oder
  2. 2.
    das Studium der Didaktik der Grundschule oder
  3. 3.
    das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs oder
  4. 4.
    das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle des Studiums eines Unterrichtsfachs (Art. 9 Nr. 3) tritt.