Art. 15 BayLBG - Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Hauptschulen
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
- Amtliche Abkürzung
- BayLBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2238-1-UK
Das Studium für das Lehramt an Hauptschulen kann erweitert werden durch:
- 1.das Studium, das zu einer vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus anerkannten pädagogischen Qualifikation führt, oder
- 2.das Studium der Didaktik der Grundschule oder
- 3.das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs oder
- 4.das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle des Studiums eines Unterrichtsfachs (Art. 9 Nr. 3) tritt.