§ 114 BerlHGNebenberuflich tätiges Personal
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Redaktionelle Abkürzung
- BerlHG,BE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 221-11
Das nebenberuflich tätige Personal mit wissenschaftlichen oder künstlerischen Aufgaben besteht aus den
- 1.Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
- 2.außerplanmäßigen Professoren/Professorinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen,
- 3.Lehrbeauftragten und
- 4.studentischen Hilfskräften.