Art. 310 EGStGB - Bekanntgabe der Verurteilung
Bibliographie
- Titel
- Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
- Amtliche Abkürzung
- EGStGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 450-16
Die Vorschriften des neuen Rechts über die gerichtliche Anordnung, dass eine Verurteilung öffentlich bekannt gemacht wird, gelten auch für Taten, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.