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  • ab 01.01.1975 (aktuelle Fassung)

Art. 310 EGStGB - Bekanntgabe der Verurteilung

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Amtliche Abkürzung
EGStGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
450-16

Die Vorschriften des neuen Rechts über die gerichtliche Anordnung, dass eine Verurteilung öffentlich bekannt gemacht wird, gelten auch für Taten, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.