Versionsverlauf

§ 35b SchulG - Zusammenarbeit

Bibliographie

Titel
Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)
Amtliche Abkürzung
SchulG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
710-1

Die Schulen arbeiten mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und mit außerschulischen Einrichtungen, insbesondere Betrieben, Vereinen, Kirchen, Kunst- und Musikschulen und Einrichtungen der Weiterbildung, sowie mit Partnerschulen im In- und Ausland zusammen.