§ 65 APO-WbK - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK)
- Amtliche Abkürzung
- APO-WbK
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
Die Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft. Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt im zweiten oder einem höheren Semester befinden, beenden den Bildungsgang nach den bisherigen Bestimmungen.