§ 65 APO-WbK - In-Kraft-Treten; Berichtspflicht
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK)
- Amtliche Abkürzung
- APO-WbK
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
(1) Die Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft. Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt im zweiten oder einem höheren Semester befinden, beenden den Bildungsgang nach den bisherigen Bestimmungen.
(2) Das für das Schulwesen zuständige Ministerium unterrichtet den für Schulen zuständigen Landtagsausschuss bis zum 31. Dezember 2012 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung.