§ 16 HPMG - Unzulässige Sendungen, Jugendschutz, Gewinnspiele, Teleshoppingkanäle, Kurzberichterstattung, Übertragung von Großereignissen, europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen, Plattformen und Barrierefreiheit
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG)
- Amtliche Abkürzung
- HPMG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 74-19
(1) Die Vorschriften des Medienstaatsvertrages finden entsprechende Anwendung hinsichtlich der
- 1.
Veranstaltung von Gewinnspielen,
- 2.
Teleshoppingkanäle,
- 3.
Kurzberichterstattung,
- 4.
Übertragung von Großereignissen,
- 5.
europäischen Produktionen,
- 6.
Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen,
- 7.
Regulierung von Plattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediären und
- 8.
Barrierefreiheit.
(2) Die Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages finden insbesondere wegen der Unzulässigkeit von Sendungen entsprechende Anwendung.