§ 38 LWO - Wahlumschläge, Wahlbriefumschläge
Bibliographie
- Titel
- Landeswahlordnung (LWO)
- Amtliche Abkürzung
- LWO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 16-23
(1) Die Wahlumschläge für die Briefwahl sollen 11,4 x 16,2 cm groß (DlN C 6) und blau sein. Sie müssen durch Klebung verschließbar sein.
(2) Die Wahlbriefumschläge sollen 12,0 x 17,6 cm groß und rot sein.