§ 38 LWO - Wahlumschläge, Wahlbriefumschläge

Bibliographie

Titel
Landeswahlordnung (LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
16-23

(1) Die Wahlumschläge für die Briefwahl sollen 11,4 x 16,2 cm groß (DlN C 6) und blau sein. Sie müssen durch Klebung verschließbar sein.

(2) Die Wahlbriefumschläge sollen 12,0 x 17,6 cm groß und rot sein.