Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger
(Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA)

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA)
Amtliche Abkürzung
DSG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
204.1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 2016 (GVBl. LSA S. 24) (1)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Zweck des Gesetzes1
Begriffsbestimmungen2
Anwendungsbereich3
Zulässigkeit der Datenerhebung, -Verarbeitung und -nutzung4
Automatisierte Einzelentscheidungen4a
Datengeheimnis5
Technische und organisatorische Maßnahmen6
Einrichtung automatisierter Abrufverfahren7
Gemeinsame Verfahren7a
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag8
Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlagen der Datenerhebung, -Verarbeitung und -nutzung
Datenerhebung9
Datenspeicherung, -Veränderung und -nutzung10
Datenübermittlung an öffentliche Stellen11
Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen12
Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen13
Durchführung des Datenschutzes14
Beauftragter für den Datenschutz14a
Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten14b
Dritter Abschnitt
Rechte des Betroffenen
Auskunft15
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten16
Unabdingbare Rechte des Betroffenen17
Schadenersatz18
Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz19
Vierter Abschnitt
Landesbeauftragter für den Datenschutz
Berufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz20
Rechtsstellung21
Aufgaben und Befugnisse22
Durchführung der Aufgaben23
Beanstandungen durch den Landesbeauftragten24
Fünfter Abschnitt
Sondervorschriften
Automatisierte Verfahren mittels mobiler personenbezogener Datenträger25
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung besonders geschützter personenbezogener Daten26
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen27
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Personal- und Bewerberdaten28
Gendiagnostik in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen28a
Fernmessen und Fernwirken29
Optisch-elektronische Beobachtung30
Öffentliche Auszeichnungen30a
Sechster Abschnitt
Schlussvorschriften
Strafvorschriften31
Bußgeldvorschriften31a
Übergangsvorschriften32
(weggefallen)33
(weggefallen)34
(weggefallen)35
Sprachliche Gleichstellung36
Einschränkung von Grundrechten36a
Inkrafttreten37

Bekanntmachung der Neufassung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt

Vom 13. Januar 2016 (GVBl. LSA S. 24)

Aufgrund des Artikels 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 21. Juli 2015 (GVBl. LSA S. 365, 368) wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger in der vom 31. Juli 2015 an geltenden Fassung bekannt gemacht.

Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger vom 18. Februar 2002 (GVBl. LSA S. 54),

  2. 2.

    den am 1. Dezember 2005 in Kraft getretenen Artikel 15 des Ersten Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 701),

  3. 3.

    den am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Artikel 2 Abs. 25 des Gesetzes zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648, 680),

  4. 4.

    das am 1. Oktober 2011 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 27. September 2011 (GVBl. LSA S. 648),

  5. 5.

    den am 11. Juli 2015 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung archivrechtlicher Vorschriften vom 3. Juli 2015 (GVBl. LSA S. 314, 317),

  6. 6.

    den am 31. Juli 2015 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.