§ 85 HessVwVG

Bibliographie

Titel
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
Amtliche Abkürzung
HessVwVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-12

Es treten in Kraft:

  1. 1.
    die §§ 66 Abs. 4 und 80 am Tage nach Verkündung dieses Gesetzes,
  2. 2.
    die übrigen Vorschriften am 1. Januar 1967.

Die verfassungsmäßigen Rechte der Landesregierung sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Wiesbaden, den 4. Juli 1966

Der Hessische
Ministerpräsident
Zinn

Der Hessische
Minister des Innern
Schneider