§ 85 HessVwVG
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
- Amtliche Abkürzung
- HessVwVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 304-12
Es treten in Kraft:
- 1.die §§ 66 Abs. 4 und 80 am Tage nach Verkündung dieses Gesetzes,
- 2.die übrigen Vorschriften am 1. Januar 1967.
Die verfassungsmäßigen Rechte der Landesregierung sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Wiesbaden, den 4. Juli 1966
Der Hessische
Ministerpräsident
Zinn
Der Hessische
Minister des Innern
Schneider