§ 85 HessVwVG - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten (1)
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
- Amtliche Abkürzung
- HessVwVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 304-12
- 1.
Die § 66 Abs. 4 und § 80 treten am Tage nach Verkündung dieses Gesetzes in Kraft, die übrigen Vorschriften am 1. Januar 1967.
- 2.
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte der Landesregierung sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Wiesbaden, den 4. Juli 1966
Der Hessische
Ministerpräsident
Zinn
Der Hessische
Minister des Innern
Schneider