§ 85 HessVwVG - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten (1)

Bibliographie

Titel
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
Amtliche Abkürzung
HessVwVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-12
  1. 1.

    Die § 66 Abs. 4 und § 80 treten am Tage nach Verkündung dieses Gesetzes in Kraft, die übrigen Vorschriften am 1. Januar 1967.

  2. 2.

    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte der Landesregierung sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Wiesbaden, den 4. Juli 1966

Der Hessische
Ministerpräsident
Zinn

Der Hessische
Minister des Innern
Schneider

(1) Amtl. Anm.:

Nr. 1, 1. Halbsatz, betrifft das In-Kraft-Treten der dort genannten Vorschriften des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung.