Versionsverlauf


Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)
Amtliche Abkürzung
HG 2022
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-2-24-F

Vom 22. April 2022 (GVBl. S. 102)

Zuletzt geändert durch Artikel 13 Absatz 3 des Gesetzes i.d.F. vom 21. Juni 2024 (GVBl S. 114)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Feststellung des Haushaltsplans1
Kreditermächtigungen2
Kreditermächtigung - Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie)2a
Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen3
Haushaltswirtschaftliche Sperren4
(nicht besetzt)5
Bewirtschaftung der Personalausgaben, Stellenbesetzung6
Vergleichbare Stellen6a
(nicht besetzt)6b
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen6c
Ersatzstellen bei Altersteilzeit, begrenzter Dienstfähigkeit und bei Arbeitszeitmodellen6d
(nicht besetzt)6e
Sperre frei werdender Stellen im Rahmen der Verlängerung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer6f
Besetzung von Stellen für Arbeitnehmer6g
(nicht besetzt)6h
(nicht besetzt)6i
Stellenansparung - Lernzeitverlängerung am Gymnasium6j
(nicht besetzt)6k
Personalübergang auf eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesstraßen6l
Übertragung von Ausgaben7
Sonstige Ermächtigungen und Regelungen8
Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes9
Änderung des BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetzes10
Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes11
Durchführungsbestimmungen12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten13
Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022Anlage 1
Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz 2022 (DBestHG 2022)Anlage 2