Art. 10b BayAGBMG - Änderungen weiterer Rechtsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (BayAGBMG)
- Amtliche Abkürzung
- BayAGBMG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 210-3-I
(1) Das Gesetz über die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei - Polizeiorganisationsgesetz - POG - (BayRS 2012-2-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 31 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), wird wie folgt geändert:
- 1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
In der Überschrift des Art. 11 werden die Worte "oder anderer Staaten" angefügt.
- b)
Die Überschriften der Art. 13 und 14 erhalten jeweils folgende Fassung:
"(aufgehoben)".
- 2.
Art. 8 Abs. 2 wird aufgehoben; die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt.
- 3.
Art. 13 wird aufgehoben.
(2) Das Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) vom 8. Juli 2008 (GVBl S. 344, BayRS 211-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 150 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), wird wie folgt geändert:
- 1.
Art. 1 Abs. 2 wird aufgehoben; die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt.
- 2.
In Art. 7 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte "Abs. 1" gestrichen.
- 3.
Art. 9 wird aufgehoben.
- 4.
Art. 10 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
Nr. 1 wird aufgehoben.
- b)
Die bisherigen Nrn. 2 und 3 werden Nrn. 1 und 2.
- c)
Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3; die Worte "Art. 7" werden durch die Worte "Art. 8 Abs. 1 bis 3" ersetzt.
- 5.
Art. 11 wie folgt geändert:
- a)
In der Überschrift wird das Wort " , Außerkrafttreten" gestrichen.
- b)
Abs. 2 wird aufgehoben; die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt.
(3) Das Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung (Unterbringungsgesetz - UnterbrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 1992 (GVBl S. 60, ber. S. 851, BayRS 2128-1-A), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 169 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), wird wie folgt geändert:
- 1.
In Art. 21 Abs. 2 werden die Worte "des Innern, für Bau und Verkehr" durch die Worte "für Arbeit und Soziales, Familie und Integration" ersetzt.
- 2.
Art. 30 Satz 2 wird aufgehoben; die Satznummerierung im bisherigen Satz 1 entfällt.
(4) Das Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1992 (GVBl S. 162, BayRS 34-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 22. Mai 2015 (GVBl S. 154), wird wie folgt geändert:
- 1.
Art. 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Für Personalvertretungsangelegenheiten nach Bundes- und nach Landesrecht werden gebildet:
- 1.
im ersten Rechtszug je eine Fachkammer am Verwaltungsgericht München mit Zuständigkeit für Oberbayern, Niederbayern und Schwaben sowie je eine Fachkammer am Verwaltungsgericht Ansbach mit Zuständigkeit für die Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken,
- 2.
im zweiten Rechtszug je ein Fachsenat am Verwaltungsgerichtshof."
- 2.
In Art. 16 Satz 3 werden die Worte "Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern (Vertretungsverordnung - VertrV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Oktober 1995 (GVBl S. 733, BayRS 600-1-F), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 9. Januar 2007 (GVBl S. 12)," durch das Wort "Vertretungsverordnung" ersetzt.
(5) § 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 23. Juni 1993 (GVBl S. 408, BayRS 34-1-I) wird aufgehoben.
(6) § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Eingliederung der Bayerischen Grenzpolizei in die Bayerische Landespolizei vom 26. Juli 1997 (GVBl S. 342) wird aufgehoben; die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt.
(7) § 7 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 542) werden aufgehoben; die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt.
(8) § 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 24. Juni 2004 (GVBl S. 229, BayRS 34-1-I) wird aufgehoben.
(9) § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 23. Juni 2006 (GVBl S. 330, BayRS 34-1-I) wird aufgehoben; die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt.
(10) § 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390, BayRS 34-1-I) wird aufgehoben.