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§ 1 AbgG - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Amtliche Abkürzung
AbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
1101-8

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regeln sich nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes.