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AbgG - Abgeordnetengesetz
§§ 18 - 26, Abschnitt 5 - Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
§§ 18 - 26, Abschnitt 5 - Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
§ 18 AbgG, Übergangsgeld
§ 19 AbgG, Anspruch auf Altersentschädigung
§ 20 AbgG, Höhe der Altersentschädigung
§ 21 AbgG, Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten
§ 22 AbgG, Gesundheitsschäden
§ 23 AbgG, Versorgungsabfindung
§ 24 AbgG, Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
§ 25 AbgG, Hinterbliebenenversorgung
§ 25a AbgG, Versorgungsausgleich
§ 25b AbgG, Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen
§ 26 AbgG, Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften