§ 2 EigVO - Zusammenfassung von Eigenbetrieben
Bibliographie
- Titel
- Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
- Amtliche Abkürzung
- EigVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2022-1
Mehrere gemeindliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst werden.