§ 194 KSVG - Wesen des Stadtverbandes
Bibliographie
- Titel
- Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)
- Amtliche Abkürzung
- KSVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2020-1
(1) Der Stadtverband Saarbrücken ist ein der funktionsgerechten Ordnung des Stadtumlandbereiches dienender Verband der benachbarten Gemeinden des Großraumes Saarbrücken.
(2) Der Stadtverband erfüllt die überörtlichen, in ihrer Bedeutung auf das Verbandsgebiet beschränkten öffentlichen Aufgaben im Rahmen der Gesetze durch die von der Bürgerschaft der verbandsangehörigen Gemeinden gewählten Organe oder durch Bürgerentscheid in eigener Verantwortung.
(3) Der Stadtverband ist Gemeindeverband und Gebietskörperschaft. Das Gebiet des Stadtverbandes deckt sich mit dem Bezirk der Stadtverbandspräsidentin oder des Stadtverbandspräsidenten als untere staatliche Verwaltungsbehörde.