Anlage 1.13 AllGO - Nrn. 47 - 49.5.3.3

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -)
Amtliche Abkürzung
AllGO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220014400000
Nr.GegenstandGebühr/ Pauschbetrag
Euro
47Kirchenaustrittsgesetz
Aufnahme der Niederschrift nach § 2 Abs. 2 Satz 3 einschließlich der erstmaligen Bescheinigung nach § 4 Abs. 124
48Krankenpflegeberufe und andere als ärztliche Heilberufe
48.1Krankenschwestern und -pfleger; Kinderkrankenschwestern und -pfleger; Krankenpflegehelferinnen und -helfer (Krankenpflegegesetz)
48.1.1Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1
48.1.1.1aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung (§ 2 Abs. 4 oder 5) 81 bis 162
48.1.1.2im Übrigen35
48.1.2Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis nach § 382
48.1.3Staatliche Anerkennung der Schulen nach § 5 Abs. 2214 bis 1.060
48.1.4Bescheinigung nach § 23 Abs. 435
48.2Altenpflege-Berufegesetz
48.2.1Erlaubnis nach § 2 Abs. 135
48.2.2Erlaubnis nach § 2 Abs. 256
48.2.3Rücknahme und Widerruf einer Erlaubnis82
48.3Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz)
48.3.1Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis nach § 1
48.3.1.1aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung (§ 2 Abs. 2) 81 bis 162
48.3.1.2im Übrigen35
48.3.2Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis nach § 382
48.4Diätassistentinnen und -assistenten (Diätassistentengesetz)
48.4.1Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis nach § 1
48.4.1.1aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung (§ 2 Abs. 2) 81 bis 162
48.4.1.2im Übrigen35
48.4.2Rücknahme oder Widerruf einer nach § 1 erteilten Erlaubnis 82
48.4.3Staatliche Anerkennung der Schulen (§ 4) 214 bis 1.060
48.5Gesundheitsfachberufe (Berufsbezeichnungs- und Weiterbildungsgesetz)
48.5.1Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 135
48.5.2Rücknahme oder Widerruf einer nach § 1 Abs. 1 erteilten Erlaubnis 82
48.5.3Erlaubnis nach § 2 Abs. 1
48.5.3.1Erteilung oder Ablehnung (§ 2 Abs. 2) 35
48.5.3.2Erteilung oder Ablehnung aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung (§ 2 Abs. 4 Satz 1 oder 2) 35 bis 162
48.5.4Anerkennung einer Weiterbildungsstätte nach § 3 Abs. 1700
48.5.5Widerruf der Anerkennung einer Weiterbildungsstätte nach § 3 Abs. 2 Satz 2285
48.6Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen, Masseure und medizinische Bademeister, Physiotherapeutinnen und -therapeuten (Masseur- und Physiotherapeutengesetz)
48.6.1Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis nach § 1
48.6.1.1aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung (§ 2 Abs. 2) 81 bis 162
48.6.1.2im Übrigen35
48.6.2Rücknahme oder Widerruf einer nach § 1 erteilten Erlaubnis 82
48.6.3Staatliche Anerkennung der Schulen (§ 4 Abs. 2) 214 bis 1.060
48.6.4Ermächtigung zur Annahme von Praktikantinnen und Praktikanten (§ 7) sowie Rücknahme oder Widerruf 35
48.7Podologinnen und Podologen (Podologengesetz)
48.7.1Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis nach § 1
48.7.1.1aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung (§ 2 Abs. 2) 81 bis 162
48.7.1.2im Übrigen35
48.7.2Rücknahme oder Widerruf einer nach § 1 erteilten Erlaubnis 82
48.7.3Staatliche Anerkennung der Schulen (§ 4) 214 bis 1.060
48.8Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und -assistenten, Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und -assistenten, Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten für Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Gesetz über technische Assistenten in der Medizin)
48.8.1Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis nach § 1
48.8.1.1aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung (§ 2 Abs. 2) 81 bis 162
48.8.1.2im Übrigen35
48.8.2Staatliche Anerkennung der Schulen (§ 4) 214 bis 1.060
48.8.3Erlaubnis nach § 13 Abs. 5 oder 656
48.8.4Rücknahme oder Widerruf einer nach § 1 oder § 13 Abs. 5 oder 6 erteilten Erlaubnis 82
48.9Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten)
48.9.1Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis nach § 1
48.9.1.1aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung (§ 2 Abs. 2) 81 bis 162
48.9.1.2im Übrigen35
48.9.2Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis nach § 382
48.10Logopädinnen und Logopäden (Gesetz über den Beruf des Logopäden)
48.10.1Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis nach § 1
48.10.1.1aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung (§ 2 Abs. 2) 81 bis 162
48.10.1.2im Übrigen35
48.10.2Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis nach § 382
48.10.3Staatliche Anerkennung der Schulen (§ 4 Abs. 1) 214 bis 1.060
48.11Orthoptistinnen und Orthoptisten (Orthoptistengesetz)
48.11.1Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis nach § 1
48.11.1.1aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung (§ 2 Abs. 2) 81 bis 162
48.11.1.2im Übrigen35
48.11.2Staatliche Anerkennung der Schulen (§ 4) 214 bis 1.060
48.11.3Erlaubnis nach § 11 Abs. 3 oder 456
48.11.4Rücknahme oder Widerruf einer nach § 1 oder § 11 Abs. 3 oder 4 erteilten Erlaubnis 82
48.12Rettungsassistentinnen und -assistenten (Rettungsassistentengesetz - RettAssG -)
48.12.1Erteilung einer Erlaubnis nach § 1
48.12.1.1aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung (§ 2 Abs. 2) 81 bis 162
48.12.1.2im Übrigen, auch im Anerkennungsverfahren nach § 1332
48.12.2Ablehnung einer Erlaubnis sowie Rücknahme oder Widerruf einer nach § 1 erteilten Erlaubnis 82
48.12.3Staatliche Anerkennung der Schulen (§ 4) 214 bis 1.060
48.12.4Ermächtigung zur Annahme von Praktikantinnen und Praktikanten (§ 7) sowie Rücknahme oder Widerruf der Ermächtigung 32
48.13Rettungssanitäterinnen und -sanitäter (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 7. Dezember 1993, Nds. GVBl. S. 591)
48.13.1Staatliche Anerkennung einer Ausbildungsstätte (§ 3 Abs. 2) 214 bis 1.060
48.13.2Feststellung der Geeignetheit eines Krankenhauses als Ausbildungsstätte (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) 25
48.13.3Feststellung der Geeignetheit einer Rettungswache als Ausbildungsstätte (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)
48.13.3.1wenn die Rettungswache als Ausbildungsstätte nach § 7 Abs. 1 RettAssG anerkannt ist 25
48.13.3.2im Übrigen31
48.13.4Prüfung (§§ 5 bis 7) 31
48.14Gesetz über die Berufsbezeichnung der Medizinischen Sprachheilpädagoginnen und -pädagogen
48.14.1Erlaubnis nach § 2 Nr. 1a, 1b oder 1c in Verbindung mit Nrn. 2, 3 und 4 66
48.14.2Erlaubnis nach § 2 Nr. 1d in Verbindung mit Nrn. 2, 3 und 4 130
48.14.3Rücknahme und Widerruf einer Erlaubnis84
48.15Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Berufsbezeichnung der Medizinischen Sprachheilpädagoginnen und -pädagogen vom 17. Mai 2001 (Nds. GVBl. S. 308)
Fachgespräch nach § 2640
48.16Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (Runderlass des Sozialministeriums vom 24.02.1969, Nds. MBl. S. 253)
Durchführung und Abnahme der Abschlussprüfung der sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung sowie Erstellung des Prüfungszeugnisses134
A n m e r k u n g zu Nr. 48:
Es ist ausschließlich das Maß des Verwaltungsaufwandes zu berücksichtigen.
49Krankheitserreger, Infektionshygiene, Schutz vor übertragbaren KrankheitenÜberprüfung/Berechnung durch MFAS komplett
49.1Infektionsschutzgesetz
49.1.1Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren durch übertragbare Krankheiten nach § 16 Abs. 157 bis 420
49.1.2Anordnung von Maßnahmen bei Gefahr im Verzuge nach § 16 Abs. 7 Satz 157 bis 420
49.1.3Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Gesundheitsschädlinge nach § 17 Abs. 2155
49.1.4Untersuchung bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten und Tuberkulose nach § 19 Abs. 1 Satz 120 bis 105
49.1.5Behandlung bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten und Tuberkulose nach § 19 Abs. 1 Satz 278
49.1.6Eintragung in den Impfausweis nach § 22 Abs. 1 Satz 317
49.1.7Verbot oder Beschränkung von Ansammlungen, Schließung von Badeanstalten oder Gemeinschaftseinrichtungen bei Verdacht auf übertragbare Krankheiten nach § 28 Abs. 1 Satz 2108 bis 400
49.1.8Tätigkeitsverbot nach § 3178
bei Durchführung einer Ortsbesichtigung je angefangene halbe Stunde und eingesetzter Bediensteter oder eingesetztem Bediensteten zuzüglich35
49.1.9Zustimmung zum Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen für Ausscheider nach § 34 Abs. 235
49.1.10Ausnahme vom Verbot des Betretens der Räumlichkeiten nach § 34 Abs. 735
49.1.11Anordnung zur Bekanntgabe des Verdachts oder des Auftretens einer übertragbaren Krankheit nach § 34 Abs. 835
49.1.12Infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, Heilberufspraxen sowie sonstigen Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 oder 243 bis 760
49.1.13Maßnahme in Bezug auf Schwimm- und Badebeckenwasser nach § 39 Abs. 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 253 bis 210
A n m e r k u n g zu Nr. 49.1.13:
Für die laboratoriumsdiagnostische Untersuchung von Wasserproben auf mikrobiologische und hygienisch-chemische Parameter sind Gebühren nach Nr. 97.5 zu erheben.
49.1.14Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung nach § 41 Abs. 1110
49.1.15Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 126
49.1.16Beauftragung eines Arztes durch das Gesundheitsamt (§ 43 Abs. 1 Halbsatz 2) 130
49.1.17Tätigkeiten mit Krankheitserregern
49.1.17.1Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 4475 bis 600
49.1.17.2Freistellung von der Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 45 Abs. 355
49.1.17.3Untersagung von Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 45 Abs. 455
49.1.17.4Versagung der Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 47 Abs. 175 bis 600
49.1.17.5Beschränkte Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 47 Abs. 3 und 475 bis 600
49.1.17.6Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 4875 bis 600
49.1.17.7Entgegennahme einer Anzeige über Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 Abs. 111
49.1.17.8Zustimmung zur Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern vor Ablauf der Frist nach § 49 Abs. 255
49.1.17.9Untersagung von Tätigkeiten mit Krankheitserregern bei Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung nach § 49 Abs. 375 bis 600
49.1.17.10Entgegennahme einer Veränderungsanzeige über Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 5011
49.1.17.11Aufsicht über Erlaubnisinhaber nach § 5175 bis 600
A n m e r k u n g zu den Nrn. 49.1.17.7 und 49.1.17.10:
Für erforderliche Ortsbesichtigungen zur Prüfung von entgegengenommenen Anzeigen sind Gebühren nach der Nummer 49.1.17.11 zu erheben
49.2Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959), geändert durch Artikel 263 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304)
49.2.1Maßnahmen im Fall der Nichteinhaltung von Grenzwerten und Anforderungen
49.2.1.1Anordnung des Gesundheitsamtes zur Sicherstellung der Wasserversorgung nach § 9 Abs. 245
49.2.1.2Anordnung des Gesundheitsamtes zur Unterbrechung der Wasserversorgung nach § 9 Abs. 345
49.2.1.3Abweichende Zulassung von Grenzwerten
49.2.1.3.1Abweichende Zulassung von Grenzwerten und Anordnung von Abhilfemaßnahmen durch das Gesundheitsamt zur Wiederherstellung der Wasserqualität nach § 9 Abs. 480 bis 110
49.2.1.3.2Erste Zulassung von Abweichungen von den in § 6 Abs. 2 und Anlage 2 bestimmten Grenzwerten nach § 9 Abs. 6 bis zu drei Jahren bei kleineren Anlagen nach § 3 Nr. 2 Buchst. b und cGebühr nach Nr. 49.2.1.3.1
49.2.1.3.3Erste Zulassung von Abweichungen von den in § 6 Abs. 2 und Anlage 2 bestimmten Grenzwerten nach § 9 Abs. 6 bis zu drei Jahren bei großen Anlagen nach § 3 Nr. 2 Buchst. a100 bis 130
49.2.1.3.4Zweite Zulassung von Abweichungen von den in § 6 Abs. 2 und Anlage 2 bestimmten Grenzwerten nach § 9 Abs. 7160 bis 200
49.2.1.3.5Dritte Zulassung von Abweichungen von den in § 6 Abs. 2 und Anlage 2 bestimmten Grenzwerten nach § 9 Abs. 8 Satz 2 bei kleineren Anlagen nach § 3 Nr. 2 Buchst. b und cGebühr nach Nr. 49.2.1.3.4
49.2.1.3.6Erste und zweite Zulassung von Abweichungen von den in § 7 bestimmten Indikatorgrenzwerten für jeweils bis zu drei Jahren nach § 9 Abs. 9Gebühr nach Nr. 49.2.1.3.3
49.2.1.3.7Dritte Zulassung von Abweichungen von den in § 7 bestimmten Indikatorgrenzwerten für jeweils bis zu drei Jahren nach § 9 Abs. 9Gebühr nach Nr. 49.2.1.3.4
49.2.2Zulassung besonderer Abweichungen für Lebensmittelbetriebe nach § 10 Abs. 1Gebühr nach Nr. 49.2.1.3.1
49.2.3Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige des Unternehmers oder sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage im Sinne von § 3 Nr. 2 Buchst. a nach § 13 Abs. 122
49.2.4Anordnung einer Untersuchung in einer Anlage der Hausinstallation nach § 14 Abs. 6Gebühr nach Nr. 49.2.1.1
49.2.5Überprüfung niedergelassener Untersuchungsstellen nach § 15 Abs. 530 bis 350
49.2.6Maßnahmepläne nach § 16 Abs. 6
49.2.6.1Zustimmung des Gesundheitsamtes zu dem Maßnahmeplan nach § 16 Abs. 6 Satz 345 bis 230
49.2.6.2Überprüfung des Gesundheitsamtes bei Änderungen des Maßnahmeplans30
49.2.7Überwachung einer Wasserversorgungsanlage durch das Gesundheitsamt nach § 18 Abs. 165 bis 1.800
49.2.8Bestellung einer Trinkwasseruntersuchungsstelle (§ 19 Abs. 2 Satz 1) 100
49.2.9Bestimmung von Untersuchungen bei einer kleineren Wasserversorgungsanlage nach § 19 Abs. 6Gebühr nach Nr. 49.2.1.1
49.2.10Anordnung an den Unternehmer oder sonstigen Inhaber nach § 20 Abs. 1Gebühr nach Nr. 49.2.1.1
49.2.11Bestimmung eines Unternehmers oder sonstigen Inhabers nach § 20 Abs. 2Gebühr nach Nr. 49.2.1.1
49.2.12Anordnung von Maßnahmen für die Hausinstallation nach § 20 Abs. 3Gebühr nach Nr. 49.2.1.1
A n m e r k u n g zu den Nrn. 49.2.1, 49.2.2, 49.2.4, 49.2.6, 49.2.9 bis 49.2.12:
Für erforderliche Ortsbesichtigungen sind Gebühren nach der Nummer 49.2.7 zu erheben.
A n m e r k u n g zu Nr. 49.2:
Für die laboratoriumsdiagnostische Untersuchung von Wasserproben auf mikrobiologische, physikalische, chemische und physikalisch-chemische Parameter sind Gebühren nach den Nrn. 97.3 und 97.5 zu erheben.
49.3Badegewässerverordnung vom 10. April 2008 (Nds. GVBl. S. 105)
49.3.1Hygienische Überwachung eines Badegewässers nach § 3 Abs. 2 einschließlich einer Sichtkontrolle, je Überwachungsmaßnahme 67 bis 221
49.3.2Anordnung eines dauerhaften Badeverbots oder Abraten vom Baden auf Dauer nach § 5 Abs. 488 bis 410
49.3.3Anordnung eines Badeverbots nach § 7 Abs. 2 Satz 288 bis 410
49.3.4Anordnung eines Badeverbots oder Abraten vom Baden als Bewirtschaftungsmaßnahme im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1, des § 7 Abs. 1, des § 8 Abs. 2 Satz 1 oder des § 9 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 288 bis 410
49.3.5Maßnahmen der Überwachung nach § 8 Abs. 1 und Untersuchungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1, je Überwachungsmaßnahme oder Untersuchung 67 bis 221