Anlage 1.3.3.2 GKG - Abschnitt 2
Berufung

Bibliographie

Titel
Gerichtskostengesetz (GKG)
Amtliche Abkürzung
GKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
360-7
3320 Berufungsverfahren mit Urteil 240,00 EUR
3321 Erledigung der Berufung ohne Urteil 120,00 EUR
Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist.