Anlage 1.07 AllGO - Nrn. 14 - 15.5.2

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -)
Amtliche Abkürzung
AllGO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220014400000
Nr.GegenstandGebühr/Pauschbetrag DM
14Baugesetzbuch
14.1Bestätigung
14.1.1Bestätigung als Sanierungsträger nach § 158600 bis 3.600
14.1.2Bestätigung als Entwicklungsträger nach § 167 und nach § 7 Abs. 1 Nr. 13 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch in Verbindung mit § 167600 bis 3.600
14.2Enteignung
14.2.1Aufnahme einer Niederschrift über die Einigung nach § 110 Abs. 20,3 v.H. des vereinbarten Entgelts
mindestens120
14.2.2Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 116
14.2.2.1Besitzeinweisungsbeschluss nach § 116 Abs. 165 bis 1.300
14.2.2.2Änderung oder Aufhebung des Besitzeinweisungsbeschlusses außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens30 bis 650
14.2.2.3Gesonderte Fortsetzung einer Besitzeinweisungsentschädigung nach § 116 Abs. 4 oder 665 bis 650
14.2.3Vorabentscheidung nach § 112 Abs. 280 v.H. der Gebühr nach Nr. 14.2.1, jedoch bezogen auf die angeordnete Vorauszahlung
14.2.4Entscheidung durch Enteignungsbeschluss nach § 1120,5 v.H. der festgesetzten Entschädigung
mindestens360
14.2.5Ausführungsordnung nach § 11730 bis 130
14.2.6Verlängerung der Verwendungsfrist nach § 117 Abs. 290 bis 600
14.2.7Aufhebung des Enteignungsbeschlusses nach § 12060 bis 600
14.2.8Entscheidung über eine Rückenteignung nach § 10250 bis 80 v.H. der Gebühren nach den Nrn. 14.2.1, 14.2.4, 14.2.5
mindestens120
Anmerkungen zu Nr. 14.2:

a) Bei Vereinbarung oder Festsetzung einer jährlichen Nutzungsentschädigung ist in den Fällen der Nrn. 14.2.1, 14.2.3 und 14.2.4 der Gebührenberechnung der Gesamtbetrag, höchstens jedoch der 12 1/2fache Jahresbetrag, und bei der Entschädigung in Land oder Rechten der Wert des Ersatzlandes oder Rechts zu Grunde zu legen.

b) Kostenschuldner im Sinne des § 5 Abs. 1 NVwKostG ist in den Fällen der Nrn. 14.2.7 und 14.2.8 der Enteignungsbegünstigte oder sein Rechtsnachfolger.
15Bergwesen
15.1Schriftliche Auskünfte in Berechtsamsangelegenheitennach Zeitaufwand
je angefangene halbe Stunde
15.1.1für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte63
15.1.2für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbaren Angestellten46
15.1.3für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte35
Anmerkung zu Nr. 15.1:

Gebühren werden nicht erhoben, wenn die Bearbeitung der Auskunft weniger als eine halbe Stunde erfordert.
15.2Bundesberggesetz (BBergG)
15.2.1Bergbauberechtigungen
15.2.1.1Entscheidungen über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 6 in Verbindung mit § 7 oder 11
15.2.1.1.1zu gewerblichen Zwecken1.160 bis 11.600
15.2.1.1.2zu wissenschaftlichen Zwecken580 bis 2.320
15.2.1.1Entscheidung über die Erteilung einer Bewilligung nach § 6 in Verbindung mit § 8 oder 122.320 bis 29.000
15.2.1.3Entscheidung über die Verleihung von Bergwerkseigentum nach § 6 in Verbindung mit § 9 oder 132.320 bis 34.800
15.2.1.4Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen nach § 16 Abs. 3580 bis 5.800
15.2.1.5Entscheidung über die Verlängerung einer Erlaubnis nach § 16 Abs. 3
15.2.1.5.1zu gewerblichen Zwecken580 bis 5.800
15.2.1.5.2zu wissenschaftlichen Zwecken290 bis 1.160
15.2.1.6Entscheidung über die Verlängerung einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum nach § 16 Abs. 51.160 bis 17.400
15.2.1.7Ausstellung der Berechtsamsurkunde (§ 17)580 bis 1.160
15.2.1.8Entscheidung über den Widerruf einer Erlaubnis oder Bewilligung oder von Bergwerkseigentum nach § 18580 bis 2.320
15.2.1.9Fristverlängerung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2120 bis 580
15.2.1.10Fristsetzung nach § 18 Abs. 2 Satz 2120 bis 580
15.2.1.11Entscheidung über die Aufhebung einer Erlaubnis oder Bewilligung nach § 19230 bis 1.160
15.2.1.12Entscheidung über die Aufhebung von Bergwerkseigentum nach § 20230 bis 2.320
15.2.1.13Stellung eines Verlangens nach § 21 Abs. 2120 bis 580
15.2.1.14Entscheidung über die Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter nach § 22 Abs. 1230 bis 1.160
15.2.1.15Entscheidung über die Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrages hierüber nach § 23 Abs. 1230 bis 1.160
15.2.1.16Entscheidung über die Genehmigung der Vereinigung von Bergwerksfeldern nach den §§ 25 und 271.160 bis 11.600
15.2.1.17Entscheidung über die Genehmigung der Teilung Bergwerksfeldern nach § 281.160 bis 11.600
15.2.1.18Entscheidung über die Genehmigung des Austausches von Bergwerksfeldern nach § 291.160 bis 11.600
15.2.1.19Entscheidung über einen Antrag auf Zulegung nach § 35230 bis 2.320
15.2.1.20Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters von Amts wegen nach § 36 Satz 1 Nr. 2120 bis 230
15.2.1.21Beurkundung der Einigung über die Zulegung nach § 36 Satz 1 Nr. 3350 bis 3.480
15.2.1.22Entscheidung über den Antrag auf Zulegung nach § 36 Satz 1 Nr. 4230 bis 2.320
15.2.1.23Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen nach § 36 Satz 1 Nr. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 3230 bis 1.160
15.2.1.24Entscheidung über die Verlängerung einer Zulegung nach § 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5230 bis 1.160
15.2.1.25Entscheidung über die Ersetzung der des Grundeigentümers nach § 40580 bis 2.900
15.2.1.16Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung nach § 41230 bis 1.160
15.2.1.27Entscheidung über die Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung nach § 42 Abs. 1 oder § 43230 bis 2.320
15.2.1.28Entscheidung über Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile nach § 42 Abs. 4, § 43 oder 45 Abs. 2230 bis 1.160
15.2.1.29Entscheidung über die Mitgewinnung von Bodenschätzen bei Anlegung von Hilfsbauen nach § 45 Abs. 1230 bis 1.160
15.2.1.30Entscheidung über das Recht zur Benutzung fremder Grubenbaue nach § 47 Abs. 4230 bis 1.160
15.2.2Bergwerksbetrieb
15.2.2.1Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans nach den §§ 51 und 55
15.2.2.1.1Rahmenbetriebsplan ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens1.160 bis 34.800
15.2.2.1.2Rahmenbetriebsplan mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (einschließlich UVP)5.800 bis 17.400
Anmerkung zu Nr. 15.2.2.1.2:

Schließt das Verfahren andere, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen ein, besondere öffentlich-rechtliche Genehmigung, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr die für diese Entscheidungen vorgeschriebenen Gebühren.
15.2.2.1.3Betriebsplan über Anlagen zur Ablagerung radioaktiver Stoffe1,5 v.H. der Einrichtungskosten
15.2.2.1.4Sonstiger Betriebsplan580 bis 34.800
15.2.2.2Entscheidung über die Befreiung von der Betriebsplanpflicht nach § 51 Abs. 3 Satz 1230 bis 1.160
15.2.2.3Entscheidung über die Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebes über zwei Jahre nach § 52 Abs. 1 Satz 2230 bis 1.160
15.2.24Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen nach § 56 Abs. 1 Satz 2580 bis 5.800
15.2.5Entscheidung über die Verlängerung, Ergänzung oder Änderung eines Betriebsplans nach § 56 Abs. 3350 bis 3.480
15.2.2.6Entscheidung über die Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen nach § 63 Abs. 3 Satz 2230 bis 1.160
15.2.2.7Entscheidung über die Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung auf Grund einer nach den §§ 65 bis 68 erlassenen Bergverordnung oder einer nach § 176 Abs. 3 fortgeltenden Verordnung580 bis 29.000
15.2.2.8Entscheidung über die Verlängerung, Ergänzung oder Änderung der auf Grund einer Verordnung erteilten Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung oder allgemein Zulassung290 bis 14.500
15.2.2.9Entscheidung über die Bewilligung einer Ausnahme von Vorschriften einer nach den §§ 65 bis 68 erlassenen Bergverordnung oder einer nach § 176 Abs. 3 fortgeltenden Verordnung580 bis 5.800
15.2.2.10Entscheidung über die Verlängerung, Ergänzung oder Änderung der auf Grund einer Verordnung erteilten Ausnahmebewilligung290 bis 2.900
15.2.2.11Entscheidung über die Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger auf Grund einer nach den §§ 65 bis 68 erlassenen Bergverordnung oder einer nach § 176 Abs. 3 fortgeltenden Verordnung230 bis 1.160
15.2.2.12Entscheidung über die Verlängerung, Ergänzung oder Änderung der auf Grund einer Verordnung erteilten Anerkennung115 bis 580
15.2.2.13Anordnung von Maßnahmen im Einzelfall nach § 71 Abs. 1580 bis 5.800
15.2.2.14Anordnung der Einstellung des Betriebs nach § 71 Abs. 2580 bis 5.800
15.2.2.15Anordnung von Maßnahmen nach § 71 Abs. 3580 bis 11.600
15.2.2.16Untersagung nach § 72 Abs. 1 Satz 1580 bis 5.800
15.2.2.17Anordnung nach § 72 Abs. 1 Satz 2580 bis 5.800
15.2.2.18Untersagung nach § 73 Abs. 1 Satz 1580 bis 5.800
15.2.2.19Untersagung nach § 73 Abs. 1 Satz 2580 bis 5.800
15.2.2.20Untersagung nach § 73 Abs. 2580 bis 5.800
15.2.2.21Anordnung nach § 74 Abs. 1580 bis 5.800
15.2.3Grundabtretung
15.2.3.1Entscheidung über einen Antrag auf Durchführung einer Grundabtretung nach § 771.160 bis 17.400
15.2.3.2Entscheidung über die Zustimmung zur Abtretung eines bebauten Grundstücks nach § 79 Abs. 31.160 bis 11.600
15.2.3.3Entscheidung über eine Ergänzungsentschädigung nach § 89 Abs. 2350 bis 5.800
15.2.3.4Entscheidung über die Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen nach § 89 Abs. 3230 bis 2.320
15.2.3.5Entscheidung über Leistung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 89 Abs. 4230 bis 1.160
15.2.3.6Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustandes nach § 90 Abs. 5230 bis 1.160
15.2.3.7Entscheidung über den Antrag auf Vorabentscheidung nach § 911.160 bis 11.600
15.2.3.8Entscheidung über Leistung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 92 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2230 bis 1.160
15.2.3.9Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung nach § 92 Abs. 1 Satz 3230 bis 1.160
15.2.3.10Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung nach § 92 Abs. 2 Satz 1230 bis 1.160
15.2.3.11Entscheidung über den Antrag auf Fristverlängerung nach § 95 Abs. 2230 bis 1.160
15.2.3.12Entscheidung über den Antrag auf Aufhebung der Grundabtretung nach § 96230 bis 2.320
15.2.3.13Entscheidung über den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung nach § 97230 bis 11.600
15.2.3.14Feststellung des Zustandes des Grundstücks nach § 99230 bis 1.160
15.2.3.15Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung oder Fristverlängerung nach § 101 Abs. 1 und 2230 bis 1.160
15.2.3.16Entscheidung über den Antrag auf Festsetzung einer Entschädigung oder das Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellen nach § 102 Abs. 2230 bis 3.480
15.2.3.17Entscheidung über die Entschädigung für eine Wertminderung eines Grundstücks nach § 109 Abs. 4230 bis 3.480
15.2.4Transit-Rohrleitungen
15.2.4.1Entscheidung über den Antrag auf Genehmigung der Einrichtung nach § 133 Abs. 1 Satz 1 Nr. 111.600 bis 116.000
15.2.4.2Entscheidung über den Antrag auf Genehmigung des Betriebs nach § 133 Abs. 1 Satz 1 Nr. 111.600 bis 116.000
15.2.4.3Entscheidung über die nachträgliche Änderung der Genehmigung oder die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen nach § 133 Abs. 1 und 2580 bis 11.600
15.2.4.4Prüfungen und Untersuchungen, die in Nebenbestimmungen einer Genehmigung angeordnet sind, nach § 133 Abs. 1 und 2580 bis 11.600
15.2.5Unterwasserkabel
15.2.5.1Entscheidung über den Antrag auf Genehmigung der Verlegung nach § 133 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 411.600 bis 116.000
15.2.5.2Entscheidung über den Antrag auf Genehmigung des Betriebs nach § 133 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 411.600 bis 116.000
15.2.5.3Entscheidung über die nachträgliche Änderung der Genehmigung oder die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen nach § 133 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Abs. 4580 bis 11.600
15.2.5.4Prüfungen und Untersuchungen, die in Nebenbestimmungen einer Genehmigung angeordnet sind, nach § 133 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Abs. 4580 bis 11.600
15.2.6Alte Rechte und Verträge
15.2.6.1Entscheidung über die Bestätigung der Aufrechterhaltung alter Rechte oder Verträge nach § 149230 bis 1.160
15.2.6.2Entscheidung über die Verlängerung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge nach § 152 Abs. 2 Satz 2, § 153 Satz 3230 bis 5.800
15.2.6.3Entscheidung über den Inhalt eines aufrechterhaltenen Rechts nach § 154 Abs. 1 Satz 3230 bis 1.160
15.2.6.4Ausstellung einer Ersatzurkunde nach § 154 Abs. 2230 bis 1.160
15.2.6.5Entscheidung über die Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge nach § 156 Abs. 2230 bis 1.160
15.2.6.6Entscheidung über die Ausdehnung von Bergwerkseigentum nach § 161580 bis 5.800
15.3Markscheiderzulassungsgesetz
Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis nach § 3580
15.4Markscheider-Bergverordnung vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2631)
15.4.1Entscheidung über die Veränderung der Nachtragungs- und Einrichtungsfristen nach § 10 Abs. 3230
15.4.2Entscheidung über die Bewilligung einer Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbildes nach § 12230
15.4.3Entscheidung über die Anerkennung anderer Personen nach § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG nach § 13580
15.5Markscheiderische Arbeiten des Oberbergamtes
15.5.1Markscheiderische Arbeitennach Zeitaufwand
je angefangene halbe Stunde
15.5.1.1für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte63
15.5.1.2für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte46
15.5.1.3für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte35
15.5.2Material (Lichtpausen, Vergrößerungen, fotografische Aufnahmen)30 bis 350