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§ 8e SaarlUVPG - Durchführung der Strategischen Umweltprüfung

Bibliographie

Titel
Gesetz Nr. 1507 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Saarland (SaarlUVPG) 
Amtliche Abkürzung
SaarlUVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2128-19

Für Pläne und Programme im Sinne der Anlage 3, für die eine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung besteht oder im Einzelfall festgestellt wird, ist eine Prüfung nach den Vorschriften des Teils 3 Abschnitt 2 und des Teils 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie den hierzu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften durchzuführen.