§ 1 ThürAGFGO - Thüringer Finanzgericht
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung (ThürAGFGO)
- Amtliche Abkürzung
- ThürAGFGO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 305-1
Für Thüringen wird ein Finanzgericht errichtet. Es führt die Bezeichnung "Thüringer Finanzgericht" und hat seinen Sitz in Gotha.