Versionsverlauf


  • ab 26.06.1993 (aktuelle Fassung)

§ 1 ThürAGFGO - Thüringer Finanzgericht

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung (ThürAGFGO)
Amtliche Abkürzung
ThürAGFGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
305-1

Für Thüringen wird ein Finanzgericht errichtet. Es führt die Bezeichnung "Thüringer Finanzgericht" und hat seinen Sitz in Gotha.