§ 27 HmbSG - Studienkolleg
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbSG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 223-1
Das Studienkolleg bereitet Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen in einem in der Regel einjährigen Bildungsgang auf die Feststellungsprüfung, deutsche Staatsangehörige auf die Anerkennungsprüfung vor, wenn diese Bewerberinnen und Bewerber für die Aufnahme eines Studiums im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine Prüfung zur Feststellung oder Anerkennung der Hochschulreife abzulegen haben.