Anlage 1.6.4 GKG - Hauptabschnitt 4
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Bibliographie

Titel
Gerichtskostengesetz (GKG)
Amtliche Abkürzung
GKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
360-7
6400 Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 133a FGO):
Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen
50,00 EUR