§ 2 GDG LSA - Dienstleistungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausbildung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- GDG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2120.2
Der Öffentliche Gesundheitsdienst ergänzt bei Bedarf die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung und leistet die erforderlichen Hilfen.