§ 22 HG 2013 - Garantien
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
- Redaktionelle Abkürzung
- HG 2013,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
(1) Kunstausstellungen
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport wird ermächtigt, Verpflichtungen zur Abdeckung von Ersatzansprüchen
- 1.
aus der Dauerleihgabe von Kunstwerken an die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen bis zur Höhe von insgesamt 77.000.000 Euro und
- 2.
aus wechselnden Ausstellungen mit Ausstellungsstücken von privaten und öffentlichen Leihgebern aus dem In- und Ausland bei der Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen bis zur Höhe von insgesamt 700.000.000 Euro
zu übernehmen.
(2) Kunstakademie Düsseldorf; Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung wird ermächtigt,
- 1.
Verpflichtungen zur Abdeckung von Ersatzansprüchen aus wechselnden Ausstellungen mit Ausstellungsstücken von privaten und öffentlichen Leihgebern aus dem In- und Ausland bei der Akademie-Galerie der Kunstakademie Düsseldorf bis zur Höhe von insgesamt 10.000.000 Euro zu übernehmen und
- 2.
mit Zustimmung des Finanzministeriums gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eine Rückgarantie entsprechend dem Finanzierungsanteil des Landes an den Betriebskosten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V., Köln, höchstens bis 500.000 Euro, zu übernehmen, durch die der Bund bei Inanspruchnahme aus Schadensereignissen im Zusammenhang mit Raketen- und Ballonstarts der mobilen Raketenbasis des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt im Ausland anteilig entlastet wird.
(3) Kapitalversorgung mittelständischer Unternehmen
Das Finanzministerium wird ermächtigt,
- 1.
im Interesse der Kapitalversorgung mittelständischer Unternehmen Garantien bis zu 50.000.000 Euro für die Übernahme von Kapitalbeteiligungen zu übernehmen. Diese Garantien können auch als Rückgarantien gegenüber der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH - Kreditgarantiegemeinschaft -, Neuss, übernommen werden;
- 2.
im Interesse der Kapitalversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen neue Finanzierungsformen zu unterstützen und Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen bis zu 350.000.000 Euro zur Risikoentlastung von Kreditinstituten, Fondsgesellschaften und sonstigen Kapitalsammelstellen
zu übernehmen.