§ 26 LBG - Sonstige Erfordernisse, Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst
Bibliographie
- Titel
- Landesbeamtengesetz (LBG)
- Amtliche Abkürzung
- LBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2030-1
Die Laufbahnvorschriften (§ 18 Abs. 1) oder die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (§ 18 Abs. 2 Satz 1) können
- 1.neben den allgemeinen Laufbahnerfordernissen (§§ 22 bis 25) sonstige Erfordernisse vorschreiben und
- 2.bestimmen, inwieweit eine für die Ausbildung des Beamten förderliche berufliche Tätigkeit auf den Vorbereitungsdienst angerechnet wird, sowie die Voraussetzungen regeln, unter denen eine Abkürzung des Vorbereitungsdienstes aus anderen Gründen zulässig ist.