§ 26 LBG - Sonstige Erfordernisse, Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst
Bibliographie
- Titel
- Landesbeamtengesetz (LBG)
- Amtliche Abkürzung
- LBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2030-1
In den Fällen der §§ 22 bis 25 können die Laufbahnvorschriften sonstige Erfordernisse vorsehen. Die Laufbahnvorschriften können auch bestimmen, inwieweit eine für die Ausbildung des Beamten förderliche berufliche Tätigkeit auf den Vorbereitungsdienst angerechnet wird, sowie die Voraussetzungen regeln, unter denen eine Abkürzung des Vorbereitungsdienstes aus anderen Gründen zulässig ist.