§ 35 LFAGUmlage zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
LFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
6022-1

Für das Jahr 1999 wird eine endgültige Umlage zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" festgesetzt, deren Berechnung sich nach dem bisher geltenden Recht (§ 37 Abs. 1) richtet.