§ 87 PersVG LSA - Lehrerbezirkspersonalrat

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Amtliche Abkürzung
PersVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2035.3

(1) Bei jeder Bezirksregierung wird ein Lehrerbezirkspersonalrat gebildet; er besteht aus den in § 85 genannten Fachgruppen.

(2) Die Zahl der Mitglieder beträgt 13.

(3) § 84 Abs. 3 gilt entsprechend.

(4) Die Lehrerbezirkspersonalräte sind auch für die in der Ausbildung für Lehrerlaufbahnen stehenden Beschäftigten zuständig.