§ 87 PersVG LSA - Lehrerbezirkspersonalrat
Bibliographie
- Titel
- Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- PersVG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2035.3
(1) Bei jeder Bezirksregierung wird ein Lehrerbezirkspersonalrat gebildet; er besteht aus den in § 85 genannten Fachgruppen.
(2) Die Zahl der Mitglieder beträgt 13.
(3) § 84 Abs. 3 gilt entsprechend.
(4) Die Lehrerbezirkspersonalräte sind auch für die in der Ausbildung für Lehrerlaufbahnen stehenden Beschäftigten zuständig.