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§ 40 KWO LSA - Ausstattung des Wahlvorstandes

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Amtliche Abkürzung
KWO LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.15

Der Bürgermeister übergibt dem Wahlvorsteher eines jeden Wahlbezirks vor Beginn der Wahlhandlung

  1. 1.
    das Wählerverzeichnis,
  2. 2.
    das besondere Wahlscheinverzeichnis (§ 25 Abs. 7),
  3. 3.
    Stimmzettel in genügender Zahl,
  4. 4.
    Vordrucke der Wahlniederschrift und der Zählliste,
  5. 5.
    Vordruck der Schnellmeldung,
  6. 6.
    Abdrucke des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt, die die Anlagen nicht zu enthalten braucht,
  7. 7.
    Abdruck der Wahlbekanntmachung,
  8. 8.
    Verschluss- und Siegelmaterial für die Wahlurne,
  9. 9.
    Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der Stimmzettel und Wahlscheine.