§ 40 KWO LSA - Ausstattung des Wahlvorstandes
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
- Amtliche Abkürzung
- KWO LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.15
Der Bürgermeister übergibt dem Wahlvorsteher eines jeden Wahlbezirks vor Beginn der Wahlhandlung
- 1.das Wählerverzeichnis,
- 2.das besondere Wahlscheinverzeichnis (§ 25 Abs. 7),
- 3.Stimmzettel in genügender Zahl,
- 4.Vordrucke der Wahlniederschrift und der Zählliste,
- 5.Vordruck der Schnellmeldung,
- 6.Abdrucke des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt, die die Anlagen nicht zu enthalten braucht,
- 7.Abdruck der Wahlbekanntmachung,
- 8.Verschluss- und Siegelmaterial für die Wahlurne,
- 9.Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der Stimmzettel und Wahlscheine.